27. Januar 2024

Das Teilzeit-Problem

Ziemlich früh wussten meine damalige Frau und ich, dass die Kinderbetreuung nur mit Hilfe der Teilzeit ermöglicht werden konnte.
Wir waren uns zudem einig, dass aufgrund der gleichen Fahrtstrecke und der jeweiligen Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen, eine gemeinsame Teilzeit die einzige sinnvolle Option für uns Eltern war.

Es gab die klassische Option in Teilzeit zu arbeiten – man einigt sich auf bestimmte Wochentage – oder man reduziert die Wochenarbeitszeit, ist jedoch jeden Werktag anwesend. In beiden Varianten reduziert sich das Gehalt auf die reduzierte Arbeitszeit, jedoch bleiben bei der zweiten Variante der volle Urlaubsanspruch erhalten.

Der erste Ansatz

Uns war schnell klar, dass wir die zweite Variante eher mit unserem Arbeits- und Familienleben in Einklang bringen konnten.
In der ersten Zeit stellte sich das auch als wenig problematisch dar, obwohl die Wochenarbeitszeit von 39 Stunden auf 29 fiel und dadurch sich unser Einkommen um fast 25 Prozent verringerte. Damals ließen die Öffnungszeiten der Kindergärten keine höhere Arbeitszeit zu.

Natürlich waren so keine allzu großen Ausgaben verwirklicht werden, jedoch konnten wir so vermeiden, dass ein Partner eventuell das Arbeitsleben übergangsweise völlig aussetzten musste. Zudem war genügend Zeit für die Kinder vorhanden.

Um genügend Flexibilität zu haben, wurde der Teilzeitarbeitsvertrag jeweils auf ein Jahr befristet, mit der Option, diesen immer wieder um ein Jahr verlängern lassen. Dies hat den Vorteil seinen ursprünglichen Vollzeitarbeitsvertrag zu behalten und später keine Schwierigkeit zu haben, wenn man wieder regulär in Vollzeit arbeiten kann oder möchte.

Als Grund wurde die Kindesbetreuung angegeben. Eine Ablehnung kann nur durch zwingende dienstliche oder arbeitstechnische Gründe erfolgen. Da unser Arbeitgeber jedoch auf genügend Arbeitnehmer zurückgreifen konnte, um einen arbeitstechnischen Ausfall zu vermeiden – in dem Fall durch Verschiebung oder Neueinstellung von Personal – verfügte er keine ausreichende Begründung.

Auch half die generelle Bereitschaft an arbeitsbedingten Lehrgängen und Schulungen, aber auch kurzfristigen Arbeitszeitverschiebungen, jeweilige Bedenken auszuräumen.

Durch weitere spätere Anpassungen, wie eine Erhöhung der Arbeitszeit auf 34 Stunden, da die Kinder mittlerweile zur Schule in Ganztagesklassen gingen, entspannte sich diese Situation mehr.
Jedoch wurde dafür der Widerstand seitens der direkten Vorgesetzten plötzlich größer.

Das Problem

Grund dafür war ein Wechsel in dieser Ebene. War der erste Vorgesetzte, der dieser Teilzeit zustimmte, selbst Vater von Kindern, so war sein Nachfolger frisch aus dem Studium und zudem in seiner ersten, verantwortungsvollen Position.

Dieser sah vor allem meine Teilzeit kritisch, pflegte er die Meinung, dass sich hauptsächlich die Frau um die Kinder zu kümmern hätte. Die erste Antragsverlängerung versuchte er noch mündlich abzulehnen. Die letzte und gleichzeitig die dritte unter seiner Führung, mit Hilfe eines vierseitigen Textes unter Unterstützung des nächsthöherem Vorgesetzten. Erschwerend kam hinzu, dass es, aufgrund besagter Probleme mit den Öffnungszeiten, der insgesamt neunte Verlängerungsantrag war.

Die Lösung

Die personalführende Ebene war in unserem Fall zum Glück von der arbeitstechnischen Ebene entkoppelt, sodass eine endgültige Entscheidung nur die Personalführung trifft, jedoch werden natürlich erst alle mitbetroffenen Stellen angehört.

Weiter waren eben unsere Vollzeitarbeitsverträge aktiv, wenn auch quasi pausiert. Jedoch sicherten diese uns eine volle Teilzeitarbeitsfähigkeit vertraglich zu.

So wurde der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte mit ins Boot geholt und um eine Stellungnahme gebeten. Nur ein Eingreifen dieser beiden Stellen, mit zusätzlicher Unterstützung der vorgesetzten Behörde, erwirkte den Durchbruch und der völligen Zustimmung der erneuten Verlängerung. Sogar ein anstehender Kur-Aufenthalt wurde unterstützt.

Weitere Verlängerungen wurden vorab in Aussicht gestellt, wurden jedoch aufgrund der wieder geänderten familiären Umstände nicht mehr notwendig. Beide Kinder waren aus dem Gröbsten heraus und so kehrte ich nach fast zehn Jahren Teilzeit wieder in die Vollarbeitszeit zurück.

Fazit

Es lohnt sich, seine Arbeitsverträge und das aktuelle Arbeitsrecht genau durchzulesen, sich Hilfe bei Personal- oder Betriebsrat zu holen und sogar die Gleichstellungsbeauftragte einzuschalten – egal ob als Mann oder Frau.

Trotz des Ärgers am Ende der Teilzeit, trotz der finanziellen Einbußen, trotz des Stresses ständig pünktlich an Ort und Stelle zu sein, hat es sich aus meiner Sicht gelohnt. Weder die Kinder noch ich hatten im Nachhinein das Gefühl zu wenig von den jeweils anderen gehabt zu haben.

Natürlich steht mein Beispiel nicht für alle eine Lösung dar, jedoch soll das Erzählte einen Anreiz geben.

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